§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert:
1.Die Einleitung erhält folgende Fassung:
"Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:".
2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1.
3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt:
"2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Bergedorf
Bezirksämter
Bezirksamt Bergedorf
Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wentorfer Straße 38a
D-21029
Hamburg
Deutschland
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| Telefon | +49 40 4 28 91 - 4526 (Geschäftsstelle SL) |
| URL | http://www.hamburg.de/bergedorf |
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg
Neuenfelder Straße 19
D-21109
Hamburg
Deutschland
| Info@gv.hamburg.de | |
| Telefon | +49 40 4 28 28 - 0 |
| Fax | +49 40 4 27 31 - 04 07 |
| URL | http://www.geoinfo.hamburg.de |
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Bergedorf (Datengrundlage)
Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei (Datendownload)
Download WFS Bebauungsplan (XPlanGML) (Datendownload)
Festsetzungen (Planzeichnung / Verordnung) als PDF Datei (Datendownload)
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PLIS
Raumbezogene Information
Öffentliche Pläne
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Planungsunterlagen, Kataster
Hamburg (02000000)
| Geothesaurus-Raumbezug | Länge 1 | Breite 1 | Länge 2 | Breite 2 |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg (02000000) | 8.420551° | 53.394985° | 10.326304° | 53.964153° |
seit: 20.12.1988
20.12.1988
vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS"
Datensatz
Vektor
Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.
https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/7b23f656-bc25-4402-a7e9-a8b05aca457c
| Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
|---|---|---|---|
| XPlanGML |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Deutsch
Deutsch
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
45B1B060-C578-4021-84DE-F7E46151D236
A0351EF5-0348-4C6B-BA1A-30D8B69E3F5B
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