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Beschreibung

Bebauungsplan Rahlstedt 5 1. Änderung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Rahlstedt 5 vom 1. Juli 1963 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) wird wie folgt geändert:
1. In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Geschäftsgebiet" in die Festsetzung "Gewerbegebiet" nach §8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) geändert. Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung mit der Grundflächenzahl 0,8 und der Geschoßflächenzahl 1,6.
2. In § 2 Nummer 2 werden die Wörter "und im Geschäftsgebiet" gestrichen.
3. Für das Sondergebiet "Läden" gilt § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977.
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.


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