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Beschreibung

Bebauungsplan Rahlstedt 12 1. Änderung

In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 12 vom 10. Juni 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112) wird folgende Vorschrift angefügt:
"5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Ten-nishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."


Adressen

Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

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Telefon +49 40 4 28 28 - 0
Fax +49 40 4 27 31 - 04 07
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