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Beschreibung

Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 1. Änderung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 vom 20. Juli 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 494, 505), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Karl-Arnold-Ring und Kirchdorfer Damm gilt:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Ladengebiet" aufgehoben und als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird die Straßenverkehrsfläche als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird auf dem Flurstück 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg eine Baugrenze in einem Abstand von 3 m parallel zur östlichen bzw. südöstlichen Flurstücksgrenze festgesetzt."


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