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Beschreibung

Hausbruch29(1Aend)

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 29 vom 9. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 108) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 29" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird der bisherige Text der Festsetzung Nummer 1 und folgende Nummer 2 angefügt:
"2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.
2.1 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.
2.2 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.
2.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."


Adressen

Ansprechpartner

Bezirksämter
Bezirksamt Harburg
Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Harburger Rathausplatz 4
D-21073 Hamburg
Deutschland

E-Mail stadt-undlandschaftsplanung@harburg.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 71 - 22 58 (Geschäftszimmer)
Fax +49 40 4 27 90 - 73 89
URL http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/

Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail Info@gv.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 28 - 0
Fax +49 40 4 27 31 - 04 07
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