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Beschreibung

Hoheluft-West5(1Aend)

§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Hoheluft- West 5 vom 2. März 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 100) erhält folgende Fassung:
"§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1.Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.
2.Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."


Adressen

Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail Info@gv.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 28 - 0
Fax +49 40 4 27 31 - 04 07
URL http://www.geoinfo.hamburg.de