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Beschreibung

Bebauungsplan Lurup 36 1. Änderung

§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 36 vom 26. Januar 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 16) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Festsetzung wird Nummer 1.
2. Als Nummer 2 wird angefügt:
"2. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."


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