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Beschreibung

Altona-Nord5(1Aend)

Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 5 vom 25. Mai 1971 (HmbGVBl. S. 105) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte ¿Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 5" wird der Verordnung hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
¿4. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."


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