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Beschreibung

Bebauungsplan Schnelsen 24 1. Änderung

Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 24 vom 14. Dezember 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 255) wird wie folgt geändert:
1. Die anliegende "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 24" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt:
"6. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Radenwisch-Nordgrenze des Flurstücks 2827, West- und Nordgrenze des Flurstücks 666 der Gemarkung Schnelsen-Oldesloer Straße-Süd-, West- und Südgrenze des Flurstücks 4982 (ehemals Flurstück 673 sowie südlicher und östlicher Teil von Flurstück 3139) der Gemarkung Schnelsen werden die Festsetzungen für eine von der Straße Radenwisch abzweigende rückwärtige öffentliche Erschließungsstraße mit 10 m Breite und Kehrenkopf, soweit sie den schon vorhandenen öffentlichen Erschließungsteil fortfuhrt, aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen."


Adressen

Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail Info@gv.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 28 - 0
Fax +49 40 4 27 31 - 04 07
URL http://www.geoinfo.hamburg.de