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Beschreibung

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Städtebauliche Erhaltungsverordnungen, die bis zum 01.10.2018 festgestellt waren, werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt halbjährlich.
Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.

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Adressen

Herausgeber

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail lp@bsw.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 40 - 80 19