Beschreibung

Bebauungsplan Hausbruch 11 1. Änderung

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 11 vom 26. April 1966 (HmbGVBl. S. 127) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 11" wird
der Verordnung hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:
3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.
3.2 Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäfts-räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig."


Adressen

Ansprechpartner

Bezirksämter
Bezirksamt Harburg
Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Harburger Rathausplatz 4
D-21073 Hamburg
Deutschland

E-Mail stadt-undlandschaftsplanung@harburg.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 71 - 28 86 (Bebauungsplanung Verwaltung)
Fax +49 40 4 27 90 - 73 89
URL http://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/

Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail Info@gv.hamburg.de
Telefon +49 40 4 28 28 - 0
Fax +49 40 4 27 31 - 04 07
URL http://www.geoinfo.hamburg.de