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Beschreibung

Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Adressen

Ansprechpartner

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Amt für Innovations-, Strukturpolitik, Mittelstand, Hafen

Postfach 11 21 09
D-20421 Hamburg
Alter Steinweg 4
D-20459 Hamburg
Deutschland

Herausgeber

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Amt für Innovations-, Strukturpolitik, Mittelstand, Hafen

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D-20421 Hamburg
Alter Steinweg 4
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