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Beschreibung

Das Landesgrundbesitzverzeichnis dient der Freien und Hansestadt Hamburg als Nachweis über alle landeseigenen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte.

Landeseigener Grundbesitz ist in dem Verzeichnis auch dann aufgelistet, wenn er aufgrund dinglicher (Erbbaurechte u. ä.) oder obligatorischer (Miet- oder Pachtverträge u. ä.) Rechte Dritten überlassen ist.

Das Verzeichnis gliedert sich in das Allgemeine Grundvermögen, das Verwaltungs- (z.B. Straßenflächen) und Sondervermögen (z.B. Schulimmobilien).

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