Beschreibung

Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH.

Auswahlkriterien: Objekte sind obertägig sichtbar, als Denkmal erkennbar, von touristischem Interesse und unterliegen keinerlei besonderem Schutzbedarf.

Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher.
Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de.

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Archäologisches Museum Hamburg


Adressen

Ansprechpartner

Archäologisches Museum Hamburg
Bodendenkmalpflege
Herr Jörg Räther

Museumsplatz 2
21073 Hamburg
Deutschland

E-Mail info@amh.de
Telefon +49 40 42871 3609
URL http://www.amh.de

Herausgeber

Archäologisches Museum Hamburg
Bodendenkmalpflege

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21073 Hamburg
Deutschland

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