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Open Data / HVD

Milieugebiete Hamburg

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Aktualität der Daten

08.08.1985

Downloads (8)

GML
Download Milieugebiete Hamburg, 2018-05 (GML)
GML
Download Milieugebiete Hamburg, 2018-07 (GML)
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Querverweise (7)

Erhaltenswerte Backsteingebiete und -ensembles in Hamburg
Durch die Umsetzung der Anforderungen aus der Energiesparverordnung EnEV des Bundes und der Hamburger Klimaschutzverordnung wurde durch die im Zuge dessen vorgenommenen Fassadendämmungen auch das Erscheinungsbild des Altbaubestandes verändert. Prägend für das baukulturelle Erbe Hamburgs sind unter anderem die Backsteingebiete, darunter insbesondere die der 20er und 30er Jahre. Um Wege zur Erhaltung des Erscheinungsbildes dieser Gebiete zu entwickeln - beispielsweise durch besondere zusätzliche Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel - wurde als erster Schritt eine Kartierung des erhaltenswerten Backsteinbestands erstellt. Erfasst wurden insbesondere backsteingeprägte Wohngebiete (Wohnquartiere, Wohnsiedlungen und Gebäudeensembles) im Geschossbau mit ihrem Umfeld. Bei Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten liegt der Schwerpunkt der Erhebung bei Siedlungen der 20er und 30er Jahre und früher. Aber auch Gebiete der 50/60er Jahre mit Backsteinprägung von geringerer Bedeutung wurden kartiert (stadträumliche Lage, ihre städtebauliche und architektonische Gestaltung und/oder durch Fassadendämmung mit "Riemchen").
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Gestaltungsverordnungen Hamburg
Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
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Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Landes- und Bauleitplanung (LP 2) Regionalentwicklung und Flächennutzungsplanung (LP 22) Herr Wilfried Hinrichs

Wilfried.Hinrichs@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 8343

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Be­schrei­bung

Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 . Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Der Datenbestand wurde einmalig erfasst. Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

08.08.1985

Status

abgeschlossen

Periodizität

einmalig

Aktualität des Datensatzes

Publikation

05.06.2024

Letzte Änderung

31.12.2018

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000
Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (8)

GML
Download Milieugebiete Hamburg, 2018-05 (GML)
GML
Download Milieugebiete Hamburg, 2018-07 (GML)
GML
Download Milieugebiete Hamburg, 2018-10 (GML)
CSV
Download Milieugebiete Hamburg (CSV)
GeoJSON
Download Milieugebiete Hamburg (GeoJSON)
GML
Download Städtebauliche Erhaltungsverordnungen Hamburg, 2014-09 (GML)
GML
Download WFS Milieugebiete Hamburg (GML)
Download WFS-Schemadatei Milieugebiete Hamburg (XSD) Die XSD-Datei ist die Schema-Beschreibung für lokal gespeicherte GML-Dateien, die über den Download-WFS herunter geladen werden können.

Querverweise (7)

Geodatensatz
Erhaltenswerte Backsteingebiete und -ensembles in Hamburg
img
Durch die Umsetzung der Anforderungen aus der Energiesparverordnung EnEV des Bundes und der Hamburger Klimaschutzverordnung wurde durch die im Zuge dessen vorgenommenen Fassadendämmungen auch das Erscheinungsbild des Altbaubestandes verändert. Prägend für das baukulturelle Erbe Hamburgs sind unter anderem die Backsteingebiete, darunter insbesondere die der 20er und 30er Jahre. Um Wege zur Erhaltung des Erscheinungsbildes dieser Gebiete zu entwickeln - beispielsweise durch besondere zusätzliche Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel - wurde als erster Schritt eine Kartierung des erhaltenswerten Backsteinbestands erstellt. Erfasst wurden insbesondere backsteingeprägte Wohngebiete (Wohnquartiere, Wohnsiedlungen und Gebäudeensembles) im Geschossbau mit ihrem Umfeld. Bei Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten liegt der Schwerpunkt der Erhebung bei Siedlungen der 20er und 30er Jahre und früher. Aber auch Gebiete der 50/60er Jahre mit Backsteinprägung von geringerer Bedeutung wurden kartiert (stadträumliche Lage, ihre städtebauliche und architektonische Gestaltung und/oder durch Fassadendämmung mit "Riemchen").
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Geodatensatz
Gestaltungsverordnungen Hamburg
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Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
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Geodatendienst
OGC API - Features (OAF) Hamburg
OGC API - Features (OAF) ist ein Standard des Open Geospatial Consortium (OGC) und spezifiziert eine Programmierschnittstelle (API) zur Abfrage räumlicher Daten im Web. Er ist eine komplette Überarbeitung sowie konsequente Modernisierung des OGC Web Feature Service (WFS) und setzt auf die Nutzung gängiger Web-Standards (u.a. REST). Eine Auswahl der Neurungen: - pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML) - zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz - einfache und komplexe Filter über URL-Parameter - die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben - das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet. Weiterführende Links: - OGC API - Features Hamburg - Webseite zu OGC API - Features - E-Learning Modul zu OGC API - Features
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Geodatensatz
Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg
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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
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Geodatensatz
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen Hamburg
img
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.
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WFS
Geodatendienst
WFS Milieugebiete Hamburg
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 zum Download bereit. Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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WMS
Geodatendienst
WMS Milieugebiete Hamburg
img
Dieser WebMapService (WMS) stellt Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 dar. Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Weitere Verweise (4)

Geo-Online - Portal Hamburg unspezifischer Verweis
OGC API - Features (OAF) Landing Page unspezifischer Verweis
WFS Milieugebiete Hamburg
WMS Milieugebiete Hamburg

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

7B8442C8-001F-11D6-814F-00500445A596

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Landes- und Bauleitplanung (LP 2) Regionalentwicklung und Flächennutzungsplanung (LP 22) Herr Wilfried Hinrichs

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Wilfried.Hinrichs@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 8343
Herausgeber

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

lp@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 80 19
+49 (40) - 4279 40042
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/aemter-und-landesbetrieb/lp-156542
Verwalter

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Landes- und Bauleitplanung (LP 2) Regionalentwicklung und Flächennutzungsplanung (LP 22) Herr Wilfried Hinrichs

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Wilfried.Hinrichs@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 8343

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/fe17bfb7-5632-4f6d-aa8b-6c96e01b03f5

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

Milieuschutzberichts vom 08.08.1985

Zusatzinformationen

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten 08.12.2010
Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
GML

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
INSPIRE - Räumlicher An­wen­dungs­bereich Regional
ISO-Themen­kategorien Planungsunterlagen, Kataster
HVD-Kategorie Erdbeobachtung und Umwelt
Suchbegriffe Baugesetzbuch Behörde Bodennutzung Erhaltungssatzung Erhaltungsverordnung hmbtg hmbtg_02_mitteilung_buergerschaft HVD inspireidentifiziert Mitteilungen des Senats opendata Regional Regionen und Städte

Daten­qualität

Daten­defizit

0 %

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

F6055211-F88C-48D1-9C34-385FBCBB6A7B

Aktualität der Metadaten

05.06.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
info@bsw.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

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