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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

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  • Verweise und Downloads
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OGC API - Features (OAF) Hamburg
OGC API - Features (OAF) ist ein Standard des Open Geospatial Consortium (OGC) und spezifiziert eine Programmierschnittstelle (API) zur Abfrage räumlicher Daten im Web. Er ist eine komplette Überarbeitung sowie konsequente Modernisierung des OGC Web Feature Service (WFS) und setzt auf die Nutzung gängiger Web-Standards (u.a. REST). Eine Auswahl der Neurungen: - pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML) - zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz - einfache und komplexe Filter über URL-Parameter - die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben - das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet. Weiterführende Links: - OGC API - Features Hamburg - Webseite zu OGC API - Features - E-Learning Modul zu OGC API - Features
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WFS
WFS Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation
Web Feature Service (WFS) zum Thema Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N1 - Landschaftsplanung und Stadtgrün N 12 - Landschaftsprogramm und Landschaftsplanung

stadtgruen@bukea.hamburg.de

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Be­schrei­bung

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

Aktualität der Daten

Periodizität

täglich

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

01.09.2021

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
020000000000
Regionalschlüssel
020000000000
Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

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Querverweise (3)

Geodatendienst
OGC API - Features (OAF) Hamburg
OGC API - Features (OAF) ist ein Standard des Open Geospatial Consortium (OGC) und spezifiziert eine Programmierschnittstelle (API) zur Abfrage räumlicher Daten im Web. Er ist eine komplette Überarbeitung sowie konsequente Modernisierung des OGC Web Feature Service (WFS) und setzt auf die Nutzung gängiger Web-Standards (u.a. REST). Eine Auswahl der Neurungen: - pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML) - zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz - einfache und komplexe Filter über URL-Parameter - die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben - das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet. Weiterführende Links: - OGC API - Features Hamburg - Webseite zu OGC API - Features - E-Learning Modul zu OGC API - Features
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WFS
Geodatendienst
WFS Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation
Web Feature Service (WFS) zum Thema Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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WMS
Geodatendienst
WMS Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation
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Web Map Service (WMS) zum Thema Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Weitere Verweise (3)

OGC API - Features (OAF) Landing Page unspezifischer Verweis
WFS Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation
WMS Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Landschaftsplanung und Stadtgrün (N1)
Die Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün ist zuständig für die Entwicklung und den Erhalt des grünen Netzes. Zum Grünen Netz gehören die beiden grünen Ringe, die verbindenden zwölf Landschaftsachsen, ergänzende Grünverbindungen, 316 Grünanlagen darunter zahlreiche historische, denkmalgeschützte Parks. Das grüne Netz geht über diese Leitstruktur hinaus, indem es ein weiteres, feineres Netz über die Stadt legt. In dieser Feinstruktur finden sich die knapp 225.000 Straßenbäume, 750 Spielplätze und über 5.700 grüne Dächer wieder. Einen grünen Sonderstatus nehmen die 35.000 Kleingärten ein. Auf Grundlage des Landschaftsprogramms sichert die Landschaftsplanung bei städtischen Planungen das Gleichgewicht des Stadtklimas und des Naturhaushalts und erhält bzw. verbessert das Landschaftsbild Hamburgs sowie die Möglichkeiten der Erholung. Landschaftsplanung und Stadtgrün (N1) - Ressourcensteuerung und Fachaufsicht - Gesamtstädtische Freiraumentwicklung - Qualitätssicherung Stadtgrün
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

010AA6A7-7BAD-40FF-B3F7-3F9246F33E11

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N1 - Landschaftsplanung und Stadtgrün N 12 - Landschaftsprogramm und Landschaftsplanung

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

stadtgruen@bukea.hamburg.de
Herausgeber

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N1 - Landschaftsplanung und Stadtgrün

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Klaus.Hoppe@bukea.hamburg.de
+49 40 4 28 40-3915

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/ea78aeb5-e014-4618-bc00-d270feb42e74

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

Grünes Netz Landschaftsprogramm Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Zusatzinformationen

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
GML

Schlag­worte

ISO-Themen­kategorien Umwelt
Suchbegriffe Erholung Freizeit Geodaten Grünfläche hmbtg hmbtg_09_geodaten Landschaft Landschaftspflege Landschaftsschutzgebiet Nationalpark Naturdenkmal Naturschutz Naturschutzgebiet opendata Parkanlage Spielplatz Stadtgebiet Umwelt

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

E3865B5B-8A28-4D26-9BA1-4EEB426DE7CF

Aktualität der Metadaten

21.08.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

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Ansprechpartner (Metadatum)
stadtgruen@bukea.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

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