Die Qualität des Hamburger Trinkwassers gehört zu den besten im Lande. Davon können sich sowohl Hamburger:innen als auch Tourist:innen von April bis Oktober an den verschiedenen öffentlichen WC-Standorten, die außen mit Trinkbrunnen ausgestattet sind, selbst überzeugen. An den Trinkbrunnen gibt es auf Knopfdruck kostenlos erfrischendes Wasser in bester Qualität. Jeder von der Stadtreinigung Hamburg betriebene Spender ist mit einer automatischen Spülvorrichtung ausgestattet, die auch bei geringer Nutzung und Temperaturen über 30 °C immer für erfrischend kühles und vor allem qualitativ einwandfreies Trinkwasser aus dem Hahn sorgt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
020000000000 |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (4)
Querverweise (2)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
DD750464-350F-11D3-8CA3-0060086D3699 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Herausgeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Neuenfelder Straße 19
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Verwalter
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Wasser, Abwasser und Geologie (W) W1 - Wasserwirtschaft Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers Frau Jana Harders
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Durch ein zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, welches am 12. Januar 2023 in Kraft getreten ist (BGBl. 2023 I Nr. 5 vom 11.01.2023), wurde die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu leistende kommunale Pflichtaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung, gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184 - TW-RL) um eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen (Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 TW-RL) ergänzt. Somit ist zukünftig der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum eine neue Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Regelung bietet weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Diese müssen jedoch öffentlich für jedermann zugänglich sein und ihre Anzahl richtet sich im Wesentlichen nach dem Bedarf und den technischen Möglichkeiten in den Kommunen. |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
12f7001b-6611-4ca9-83d5-47660cfcfa40 |
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Aktualität der Metadaten |
31.05.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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