05.06.2015

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

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Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt:
3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten.
3.1.1
Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.
3.1.2
Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.
3.1.3
Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu
beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
3.1.4
Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.
3.1.5
Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.
3.1.6
Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.
3.1.7
Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.
3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.
3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.
3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt.
3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt.
3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.


Adressen

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Ansprechpartner

Harburger Rathausplatz 4

D-21073 Hamburg

Deutschland

Herausgeber

Neuenfelder Straße 19

D-21109 Hamburg

Deutschland

 

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Administrative Einheit (Gemeindenummer) Hamburg (02000000)

Raumbezug

Raumbezug Länge 1 Breite 1 Länge 2 Breite 2
Hamburg (02000000) 8.420551° 53.394985° 10.326304° 53.964153°

Raumbezugssystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Zeitbezug

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Durch die Ressource abgedeckte Zeitspanne seit: 27.09.1994

Publikation 27.09.1994 00:00:00

Fachbezug


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Fachliche Grundlage vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS"

Datensatz/Datenserie   Datensatz

Digitale Repräsentation Vektor

Herstellungsprozess Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.

Identifikator der Datenquelle HMDK/1519c634-8270-4d5c-9c3c-6504b6249c51

Verfügbarkeit


Verfügbarkeit

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Datenformat

Name Version Kompressionstechnik Bildpunkttiefe
XPlanGML 3.0
XPlanGML 4.0.2
XPlanGML 4.1

Zugriffsbeschränkungen Es gelten keine Bedingungen

Nutzungsbedingungen

  • Lizenz

  • Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0; https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; dl-de-by-2.0; Namensnennung: "Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 2015"


Anwendungseinschränkungen Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0; https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; dl-de-by-2.0; Namensnennung: "Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 2015"

Zusätzliche Info


Zusatzinformationen

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Sprache des Metadatensatzes Deutsch

Sprache des Datensatzes Deutsch

Rechtliche Grundlage

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Konformität

Spezifikation der Konformität Grad der Konformität Spezifikationsdatum
INSPIRE Richtlinie nicht konform 14.03.2007

Objekt-ID 21EAFED8-C3E6-4667-ACD5-586DAF5E45F5

Ansprechpartner (Metadatum

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