Suche Kataloge Karte Über MetaVer Informationsanbieter Datenquellen
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
MetaVer - Metadatenverbund
Suche
Kataloge
Karte
Alle Suchergebnisse
Geodatensatz
Opendata

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Zeitbezug der Daten Zeitbezug der Metadaten
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Downloads Querverweise Weitere Verweise Übergeordnete Objekte
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner Herausgeber
  • Fach­infor­mationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Zeitbezug der Daten

seit 27.09.1994, gegenwärtige Aktualität unklar

Downloads (2)

PDF
Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei
PDF
Plangrafik des Bebauungsplans inkl. Verordnungstext als PDF Datei

Querverweise (1)

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Harburg
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Ansprechpartner

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Bezirksamt Harburg Bezirksämter

stadt-undlandschaftsplanung@harburg.hamburg.de
+49 40 4 28 71 - 22 58 (Geschäftszimmer)
+49 40 4 27 90 - 73 89
http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/

Be­schrei­bung

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt:
3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten.
3.1.1
Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.
3.1.2
Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.
3.1.3
Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu
beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
3.1.4
Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.
3.1.5
Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.
3.1.6
Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.
3.1.7
Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.
3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.
3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.
3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt.
3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt.
3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Zeitbezug der Daten

seit 27.09.1994, gegenwärtige Aktualität unklar

Zeitbezug der Metadaten

Publikation

27.09.1994

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02000000) 8.420551°/53.394985° 10.326304°/53.964153°
Administrative Einheit (Gemeindenummer)

Hamburg (02000000)

Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (2)

PDF
Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei
PDF
Plangrafik des Bebauungsplans inkl. Verordnungstext als PDF Datei

Querverweise (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Harburg
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Weitere Verweise (1)

URL zu weiteren Informationen über den Datensatz

Übergeordnete Objekte (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Harburg
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

BC608973-92A9-4CEB-9781-AA1793FB5EA7

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Bezirksamt Harburg Bezirksämter

Harburger Rathausplatz 4
D-21073 Hamburg
Deutschland

stadt-undlandschaftsplanung@harburg.hamburg.de
+49 40 4 28 71 - 22 58 (Geschäftszimmer)
+49 40 4 27 90 - 73 89
http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/
Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Info@gv.hamburg.de
+49 40 4 28 28 - 0
+49 40 4 27 31 - 04 07
http://www.geoinfo.hamburg.de

Fach­infor­mationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/1519c634-8270-4d5c-9c3c-6504b6249c51

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS"

Herstellung­sprozess

Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezi­fikation
XPlanGML

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
ISO-Themen­kategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe #opendata_hh# Bauleitplanung Bebauungsplan Geoinformation hmbtg hmbtg_12_oeffentliche_plaene opendata PLIS Raumbezogene Information Regionen und Städte Öffentliche Pläne

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

21EAFED8-C3E6-4667-ACD5-586DAF5E45F5

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
Info@gv.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

MetaVer - Metadatenverbund
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Alle Rechte vorbehalten.
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Nach oben

Hilfe