Stadt- und Landschaftsplanung Erhaltungsverordnungen
Erhaltungsverordnungen
Beispiel für ein Gebäude in einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung
(Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung)
Städtebauliche Erhaltungsgebiete
Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.
Im Bezirk Eimsbüttel gibt es derzeit diese sechs gültigen Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen:
Stbl ErhVo Harvestehude
Zylinderviertel
Rotherbaum und Harvestehude
lohkamp_edelweissweg
Generalsviertel
Apostelkirche
Soziale Erhaltungsgebiete
Eine Soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuches (§172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.2).
Ziel dieser Verordnung ist es die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Sie soll verhindern, dass angestammte Bewohner durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden.
Sozialer Erhaltungsverordnungen
Aufstellungsbeschluss
Mehr Informationen zu dem Senatsbeschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude finden Sie hier.
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