Das Nahversorgungskonzept für den Bezirk Wandsbek stellt zum einen den Einzelhandelsbestand dar und analysiert zum anderen - ausgehend von den fußläufigen Einzugsbereichen und Verkaufsflächen der Lebensmittelmärkte sowie der örtlichen Kaufkraft - die Nahversorgungssituation in allen Stadtteilen.
Zudem erfolgt im Rahmen des Konzeptes eine Abgrenzung der „zentralen Versorgungsbereiche“, in denen sich Einzelhandel und ergänzende Versorgungseinrichtungen konzentrieren. Neben den acht übergeordneten Zentren und 18 Nahversorgungszentren, werden die sogenannten Nahversorgungslagen und sonstigen Lagen beschrieben, die ebenso einen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten, aber keine über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion übernehmen sollen.
Durch die parzellenscharfe Abgrenzung von Nahversorgungszentren sollen Einzelhandelsentwicklungen, die die Funktion der zentralen Versorgungsbereiche stören, vermieden werden und so eine Stärkung der Zentren erreicht werden. Größere Einzelhandelsansiedlungen, die keinen Bezug zu Wohnstandorten haben und beispielsweise nur auf den Durchgangsverkehr von Magistralen konzentriert sind, sollen verhindert werden.
Im Bezirk Wandsbek besteht eine weitgehend flächendeckende Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Angeboten, insbesondere in den kompakt bebauten urbanen Quartieren im Süden und entlang der verdichteten Räume entlang der Magistralen. Die Angebotsstruktur und die städtebauliche Situation stellen sich regional zum Teil unterschiedlich dar. Das bezirkliche Nahversorgungskonzept trifft deshalb spezifische Handlungsempfehlungen für die einzelnen zentralen Versorgungsbereiche.
Die Erstellung der bezirklichen Nahversorgungskonzepten erfolgte nach einheitlichen Maßstäben für alle sieben Hamburger Bezirke durch die gemeinsam beauftragte Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und in Abstimmung mit dem gesamtstädtischen Zentrenkonzept sowie unter Berücksichtigung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (PDF).
Mit Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau kommt den bezirklichen Nahversorgungskonzepten der Rang eines im Rahmen der Bauleitplanung beachtlichen Konzepts nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zu.
Im Downloadbereich halten wir das Nahversorgungskonzept 2018 für den Bezirk Wandsbek bereit.