Die sieben Hamburger Bezirke haben die Erstellung von Nahversorgungskonzepten zur Steuerung der raumverträglichen Einzelhandelsentwicklung auf der Grundlage gesamtstädtischer, bezirksübergreifender Standards beauftragt. Zudem war eine Abstimmung mit dem gesamtstädtischen Zentrenkonzept und die Berücksichtigung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (Zielsetzungen, Sortimentsliste, Ansiedlungsregeln) erforderlich.
Das Nahversorgungskonzept Hamburg-Nord trifft Aussagen zur Siedlungs- und Einzelhandelsstruktur im Bezirk und liefert eine stadtteilweise durchgeführte Analyse der Nahversorgungssituation unter Berücksichtigung der Wochenmärkte. Das Konzept stellt die jeweiligen Einzugsbereiche und mögliche Versorgungslücken dar. Es gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung.
Im Konzeptteil wird die bezirkliche Standort- und Zentrenstruktur überprüft und festgelegt. Dabei erfolgt eine Zuordnung zu den Kategorien zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungslagen und sonstige Lagen. Die – im Konzept parzellenscharf abgegrenzten – zentralen Versorgungsbereiche werden unterschieden in sieben übergeordnete Zentren und zehn Nahversorgungszentren. Für jeden zentralen Versorgungsbereich werden detaillierte Aussagen zu Einwohnern, Einzugsgebiet und Kaufkraft sowie Einzelhandels- und sonstiger Ausstattung geliefert. Es erfolgt eine Beschreibung der städtebaulich-funktionalen Qualitäten und es werden Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen für die Nahversorgung gegeben.
Insgesamt betrachtet ist die Nahversorgungssituation in Hamburg-Nord als überwiegend gut bis sehr gut zu bezeichnen. Dennoch gibt es einige Bereiche mit erkennbarem Handlungsbedarf, wie z.B. in den ermittelten räumlichen Versorgungslücken. Dazu erfolgte an drei Standorten exemplarisch eine sog. Lupenbetrachtung, in der detailliertere Aussagen zur standortangepassten Verkaufsflächenausstattung und zu Entwicklungsoptionen getroffen werden. Das Nahversorgungskonzept liefert eine faktenbasierte und belastbare Grundlage zur Weiterentwicklung der Nahversorgung mit dem Ziel der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung im Bezirk.
Zum Download steht ebenfalls der Grundlagenbericht bereit, in dem u.a. Methodik und Analysegrundlagen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und das planungsrechtliche Instrumentarium zur Ansiedlungssteuerung des Einzelhandels dargestellt sind. Darüber hinaus enthält er Aussagen zu Entwicklungstrends im Einzelhandel und ein Glossar.
Das Nahversorgungskonzept liegt inzwischen in einer aktualisierten Fassung (Stand Februar 2019) vor. Diese Fassung enthält redaktionelle Anpassungen an das zwischenzeitlich fertiggestellte gesamtstädtische Zentrenkonzept.