Die sieben Hamburger Bezirke haben Nahversorgungskonzepte zur Steuerung der raumverträglichen Einzelhandelsentwicklung auf Grundlage gesamtstädtischer, bezirksübergreifender Standards erarbeitet.
Das Nahversorgungskonzept trifft Aussagen zur Einzelhandelsstruktur im Bezirk Altona und liefert eine stadtteilweise durchgeführte Analyse der Nahversorgungssituation. Im Konzeptteil wird die bezirkliche Standort- und Zentrenstruktur überprüft und festgelegt. Dabei erfolgt eine Zuordnung zu den Kategorien zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungslagen und sonstige Lagen. Die parzellenscharf abgegrenzten, zentralen Versorgungsbereiche werden unterschieden in sieben übergeordnete Zentren und sechs Nahversorgungszentren. Für jeden zentralen Versorgungsbereich werden detaillierte Aussagen zu Einwohnern, Einzugsgebiet und Kaufkraft sowie Einzelhandels- und sonstiger Ausstattung geliefert. Es erfolgt eine Beschreibung der städtebaulich-funktionalen Qualitäten und es werden Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen für die Nahversorgung gegeben.
Insgesamt betrachtet ist die Nahversorgungssituation in Altona als überwiegend gut bis sehr gut zu bezeichnen. Dennoch gibt es einige Bereiche mit erkennbarem Handlungsbedarf, wie z.B. in den ermittelten räumlichen Versorgungslücken.
Im Download steht auch der Grundlagenbericht bereit, in dem u.a. Methodik und Analysegrundlagen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und das planungsrechtliche Instrumentarium zur Ansiedlungssteuerung des Einzelhandels dargestellt sind. Darüber hinaus enthält er Aussagen zu Entwicklungstrends im Einzelhandel und ein Glossar.
Hamburger Zentrenkonzept
Parallel zur Erarbeitung der Nahversorgungskonzepte in den Bezirksämtern hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) das Hamburger Zentrenkonzept aktualisiert.
Das Zentrenkonzept definiert das Standortsystem der Zentren, die eine übergeordnete Bedeutung für Hamburg haben. Dazu gehören die Innenstadt, die Hauptzentren in Altona, Wandsbek, Bergedorf und Harburg sowie die Stadtteil- und Ortszentren. Zum anderen benennt das Hamburger Zentrenkonzept aus gesamtstädtischer Sicht konkrete Ziele, Handlungsbedarfe und Entwicklungschancen für die einzelnen Zentren. Das Ziel ist, die Zentren neben ihrer Versorgungsfunktion als belebte und lebendige urbane Orte zu entwickeln und zu stärken. Es sollen ansprechende Erdgeschosszonen sowie zusätzlicher Wohnraum geschaffen und öffentliche Räume aufgewertet werden.
Um die Stärkung des Einzelhandels in den Zentren hamburgweit einheitlich steuern zu können, definieren die von der BSW entwickelten „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ einheitliche Rahmenbedingungen und Ansiedlungsregeln.
Gemeinsame Beschlussfassung
Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat das Hamburger Zentrenkonzept, die Nahversorgungskonzepte der Bezirke und eine Aktualisierung der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel am 12. September 2019 gemeinsam als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen.
Das Hamburger Zentrenkonzept und die Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel finden Sie als Download unter www.hamburg.de/zentren.