Hamburg ist das Tor zur Welt. Und wir „machen“, dass es offen bleibt. Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) betreibt seit 2005 Hafenmanagement aus einer Hand. Effizienz, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit– genau unser Kurs. Wir sind verantwortlich für die Planung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen sowie für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zudem gehören die Hafenbahn und das Immobilienmanagement im Hafen zu unseren Bereichen. Und was können wir für Sie „machen“?
Menschen bei der HPA - Interview mit Daniel Jahn
Der Betrieb der Köhlbrandbrücke gilt über das Jahr 2030 nicht mehr als wirtschaftlich. Zudem entspricht die 1974 eingeweihte Brücke mit ihrer Durchfahrtshöhe von 53 Metern nicht mehr den prognostizierten Größenverhältnissen zukünftiger Containerschiffe. Bei der Hamburg Port Authority (HPA) haben deshalb im Jahr 2017 erste Überlegungen für eine Neue Querung Köhlbrand begonnen.
Der Prozess ist bewusst offen für alle möglichen Lösungen gestaltet. So untersucht eine mehrstufige Machbarkeitsstudie eine grundsätzliche Bedarfsabwägung zwischen einer Tunnel- und einer Brückenlösung für die Neue Querung Köhlbrand. Wie ein erstes Zwischenergebnis zeigt, wären beide Lösungen technisch machbar.
Auf dieser Grundlage der abgeschlossenen Untersuchungen sollen Überlegungen u.a. zu Dimensionierung und zu Trassenverlauf des Infrastrukturbauwerkes erfolgen. Belastbare Ergebnisse, die eine grundlegende Bewertung ermöglichen, werden Ende 2018 erwartet. Aussagen über einen Zeit- und Kostenplan für die Neue Köhlbrandquerung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch nicht treffen.
IMMER UP TO DATE
Mit dem HPA Newsletter Aktuelles zur Köhlbrandquerung erfahren und vieles mehr. Hier anmelden!
Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Der Ausbau der Fahrrinne kann beginnen. Ein entsprechendes Planergänzungsverfahren ist inzwischen durchgeführt und am 23.08.2018 mit einem Planergänzungsbeschluss abgeschlossen worden.
Hier erläutern wir die Fahrrinnenanpassung und stellen die einzelnen Teilprojekte vor.
Öffentliche Auskünfte erteilen:
Sturmfluten sind Naturereignisse. Vorhersagen sind ohne Gewähr. Dritte können aus der Aufgabenwahrnehmung keine Ansprüche herleiten (vgl. §52 Abs. (4) HWaG).