Mit einer Förderrichtlinie möchte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration insbesondere Projekte unterstützen, die die im Integrationskonzept der Stadt Hamburg vereinbarten Ziele der gesellschaftlichen Teilhabe und der Förderung der Interkulturellen Öffnung zum Ziel haben.
Dabei sollen bevorzugt sogenannte Projekttandems gefördert werden, in denen erfahrene Träger mit kleineren Organisationen ein gemeinsames Projekt entwickeln und gleichberechtigt durchführen.
Beratung und Unterstützung
Haben Sie eine Projektidee und möchten wissen, ob diese förderfähig ist?
Unterstützung und Beratung, auch zur Gründung eines Vereins, bei der Formulierung Ihres Projektkonzeptes oder hinsichtlich der Durchführung eines Zuwendungsverfahrens bietet der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. im Auftrag der Stadt Hamburg an.
Er vermittelt außerdem Kontakte zu und zwischen Migrantenorganisationen.
Förderung von Veranstaltungen
Neben der Projektförderung stellt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration jährlich insgesamt 10.000 Euro für die Förderung von integrationsbezogenen Veranstaltungen zur Verfügung.
Hier können zum Beispiel Ausstellungen und Informationsabende zu Integrationsthemen oder zur Förderung des Interkulturellen Dialogs bis zu einer Höhe von 2.500 Euro unterstützt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Abteilung Projekt- und Zuwendungssteuerung
Beate Brucks
Tel: (040) 428 63-3657
E-Mail: Beate.Brucks@soziales.hamburg.de